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Schneeketten für alle Motorräder

Rolf ::: 23. Dez 2003 ::: 40177 Aufrufe

Sonstige ThemenSchneeketten für alle Motorräder, Gespanne, Roller und kleinere Schneeräumgeräte
Komplett an einem Stück, inkl. 2 Schnellspannschrauben. Gehärtet und verzinkt.
Die Kette benötigt mindestens 11 mm Zwischenraum zu den Rahmenteilen.
Bei Bestellung bitte Radhöhe / Durchmesser und maximale Pneubreite angeben.
Mehr? .... http://www.toeff-magazin.ch/schneeketten.html

(Im Netz gefunden von Frank)

Punkte in Flensburg

dirk(digger) ::: 13. Dez 2003 ::: 7090 Aufrufe

STVO / TÜV / Recht für BikerWer sich nicht sicher ist wie sein Konto in Flensburg belastet ist, kann dem jetzt Abhilfe schaffen.

Man schickt ein formloses Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.

Das Schreiben muß Familien-, Geburts- und alle Vornamen plus Geburtsdatum und -ort enthalten. Desweiteren ist eine nicht beglaubigte Kopie des Ausweises (beide Seiten) beizulegen.

Die Auskunft ist kostenlos.

Quelle: Motorrad extra

MPU, verkehrspsychologische Untersuchung oder Fahreignungsprüfung

Rolf ::: 21. Nov 2003 ::: 25131 Aufrufe

STVO / TÜV / Recht für BikerÜber die MPU wird viel geredet und geschrieben. Leider auch viel Unsinn, deshalb ist der Hilfesuchende oft irritiert.
1. Vertrauensbonus verspielt
Jeder Fahrerlaubnis-Erstbewerber bekommt bei der Erteilung des Führerscheins einen Vertrauensbonus hinsichtlich seiner Eignung zum Führen eines Kfz. Wer diesen Vertrauensbonus verwirkt hat, z. B. durch Alkohol/Drogen am Steuer, oder durch hartnäckiges Punktesammeln, hat es schwer, dieses Vertrauen in seine Eignung zurück zu gewinnen. Die MPU wurde seinerzeit hauptsächlich konzipiert und etabliert, um charakterlich ungeeignete Verkehrsteilnehmer auszufiltern. Im Falle von Alkohol am Steuer lässt sich das sehr schön auf den Punkt bringen: "Die MPU dient dazu, herauszufinden, ob der Bewerber ein trinkender Fahrer oder ein fahrender Trinker war." .................
weiterlesen... 'MPU, verkehrspsychologische Untersuchung oder Fahreignungsprüfung'

Nicht nur für Motorradneulinge (infos zum Motorradkauf)

susisorglos ::: 20. Nov 2003 ::: 32227 Aufrufe

Sonstige Themen... auch der " Profi " kann sich hier : ... Tipp's ... sicher den einen oder anderen Tipp herauslesen .

EG-BE-Auspuff und Lärmentwicklung

Rolf ::: 12. Nov 2003 ::: 21801 Aufrufe

STVO / TÜV / Recht für BikerWie schon geschildert, muss der Hersteller eine Übereinstimmungserklärung vorlegen, in der er auch bestätigt, dass die Lautstärke der des Originalauspuffs entspricht. Wenn man dann den Zubehörschalldämpfer erstmalig im Kaufzustand montiert, ist niemand verpflichtet, noch zusätzlich eine Geräuschmessung durchführen zu lassen, man kann sich auf die BE verlassen. Sollte er dann trotzdem zu laut sein und bemängelt werden, gilt die BE trotzdem weiter und der Auspuffhersteller ist dafür verantwortlich (gesetzliche Gewährleistungsfrist 6Monate - Kaufbeleg aufbewahren).
weiterlesen... 'EG-BE-Auspuff und Lärmentwicklung'
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