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Rolf ::: 12. Nov 2003 ::: 21800 Aufrufe
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Wie schon geschildert, muss der Hersteller eine Übereinstimmungserklärung vorlegen, in der er auch bestätigt, dass die Lautstärke der des Originalauspuffs entspricht. Wenn man dann den Zubehörschalldämpfer erstmalig im Kaufzustand montiert, ist niemand verpflichtet, noch zusätzlich eine Geräuschmessung durchführen zu lassen, man kann sich auf die BE verlassen. Sollte er dann trotzdem zu laut sein und bemängelt werden, gilt die BE trotzdem weiter und der Auspuffhersteller ist dafür verantwortlich (gesetzliche Gewährleistungsfrist 6Monate - Kaufbeleg aufbewahren). Bekanntermaßen neigen die meisten Zubehörschalldämpfer dazu, nach einiger Zeit lauter zu werden (wenn der Dämmstoff im Auspuff "verbrennt"). Wenn der Hersteller beim Kauf darauf hingewiesen hat (z.B. durch einen Beipackzettel), ist er - auch wenn das dann innerhalb der Gewährleitungsfrist passiert- für die Folgen nicht haftbar zu machen. Nach der Gewährleistungsfrist ist jeder Fahrer selbst für die Lautstärke des Auspuffs verantwortlich - wenn der Auspuff dann zu laut wird, kann man dem Hersteller und der BE dann nicht mehr die Schuld geben!
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