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Punktesystem Flensburg Zum 1.1.1999 wurde das Punktesystem neu geregelt. Wichtigste Änderung dabei: die Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP) wird ab einem bestimmten Punktestand zur Pflicht. Punkte bleiben für mindestens zwei Jahre in der Flensburger Kartei bestehen, bei Punkte, die aus Straftaten her rühren, verlängert sich die Frist auf 5 Jahre. Die Teilnahme an einem ASP bewirkt eine Punkte-Reduktion, die gemäß angehängter Tabelle gestaffelt ist. Zu beachten ist allerdings, dass nur einmal alle 5 Jahre an solch einem Aufbauseminar teilgenommen werden kann. Eine Mehrfach-Teilnahme innerhalb dieses Zeitraums ist somit nicht möglich.Wie können Sie Ihren persönlichen Punktestand erfahren? Eine Auskunft per Telefon ist nicht zulässig, da keine Personen-Identifikation möglich ist. Jedoch erhalten Sie auf schriftliche Anforderung die gewünschte Information unentgeltlich. Die vom Kraftfahrtbundesamt benötigten Daten sind: - Vor- und Zuname + Geburtsname
- Geburtsdatum und –ort
- Ihre Anschrift
- Amtlich beglaubigte Unterschrift (durch Rathaus, Post oder Bank)
oder - Amtlich beglaubigter Personal- oder Reiseausweis
Das alles schicken Sie an: Kraftfahrtbundesamt (KBA) Verkehrszentralregister 24932 Flensburg | 1- 8 Punkte | Sie erhalten eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP). Bis zum Punktestand von 8 werden bei einem erfolgreich abgeschlossenem ASP 4 Punkte gestrichen. | | 9 – 13 Punkte | Bei diesem Punktestand werden Ihnen über ein ASP nur noch 2 Punkte gestrichen. Daher empfiehlt es sich schon bei 1-8 Punkten an einem ASP teilgenommen zu haben. | | 14 – 17 Punkte | Haben Sie bereits ein ASP gemacht, so erhalten Sie den Hinweis auf eine mögliche Teilnahme an einer vertraulichen verkehrspsychologischen Beratung. Diese reduziert den Punktestand um 2 Punkte. Wer bis dato noch an keinem ASP teilgenommen hat, wird dazu nun verpflichtet, ohne dass Punkte „gutgeschrieben“ werden. | | > 18 Punkte | Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate eingezogen und die Behörde verlangt eine MPU (Medizinsch-Psychologische Untersuchung), anhand derer entschieden wird, ob die Fahrerlaubnis nach der Sperrfrist wieder erteilt werden soll. |
Die rechtzeitige und freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer oder einer verkehrspsychologische Beratung lohnt sich also doppelt. Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ca. DM 300 - 800, der Durchrittspreis liegt bei ungefähr DM 400,00. Im Rahmen des Aufbauseminars werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Ein Aufbauseminar dauert 9 h, die normalerweise in 4 Blöcken zu je 135 min abgehalten werden. Im Abschluss muss noch eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert werden. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden. Anmerkung: Achtung ist nicht mehr alles ganz Aktuell... wird noch geändert!
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