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Vollen Ersatz für Motorrad-Helm

Rolf ::: 24. Jan 2004 ::: 10273 Aufrufe

STVO / TÜV / Recht für Biker Werden bei einem Unfall Helm und Schutzanzug eines Motorradfahrers beschädigt, hat der Anspruch auf eine neue Ausstattung ohne Abzug. Auch wenn die Teile schon älter waren. Begründung des AG Bad Schwartau: Schutzkleidung unterliege keinem kontinuierlichen Wertverlust.
AG Bad Schwartau AZ 3 C 321/99


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