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Nutzungsausfall bei langwieriger Ersatzteilbeschaffung

Rolf ::: 23. Jan 2004 ::: 20507 Aufrufe

STVO / TÜV / Recht für Biker Verzögerungen bei der Ersatzteilbeschaffung zählen zu den Risiken des Schädigers. Einem Unfallgeschädigten ist daher auch für einen längeren Zeitraum (hier 75 Tage) Nutzungsausfall zu zahlen, wenn sich die Reparatur des "exotischen" (hier amerikanischen) Fahrzeugtyps wegen der langwierigen Ersatzteillieferung verzögert.

Urteil des OLG Köln vom 25.06.1998 1 U 20/98 VersR 2000, 336 ZAP EN-Nr. 375/2000


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