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Titel: Anwalt warnt vor einseitiger Schadenregulierung
Verfasst am: 29.09.2003, 23:04 Uhr #55
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DVX78 10-Jun-03 7:00 Vorrang Wirtschaft
Ratgeber/Auto/Schadenregulierung/FEA/
Anwalt warnt vor einseitiger Schadenregulierung durch Versicherung
--Von ddp.vwd-Korrespondent Norbert Michulsky--
Homburg (ddp.vwd). Die Abwicklung eines Unfallschadens durch die
Versicherung erscheint auf den ersten Blick einfach und zweckmäßig, kann
aber ihre Tücken haben. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, Jürgen Gebhardt, rät daher,
einen Anwalt hinzuziehen. Angebote von Versicherungsgesellschaften auf
eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung seien «mit Vorsicht zu
genießen». «Versicherer sind nun einmal Wirtschaftsunternehmen; sie
leben von ihrem Gewinn und sind deshalb auch an einer niedrigen
Schadenersatzsumme interessiert», sagte Gebhardt der Nachrichtenagentur
ddp.vwd in Homburg.
Mit höchstrichterlicher Rechtsprechung sei festgelegt, dass jedes
Unfallopfer einen Anwalt einschalten könne - auf Kosten der gegnerischen
Versicherung, betonte Gebhardt. Das gelte auch in eindeutigen Fällen und
selbst dann, wenn die Versicherung zahlen wolle. Schließlich könne kein
Laie absehen, wie viel ihm zustehe. Besonders bei kleineren Schäden
prüfe die eigene Versicherung häufig die Schuldfrage nur oberflächlich
und schanze ihrem eigenen Kunden eine Mitschuld zu. Das sei
wirtschaftlich betrachtet risikolos, denn der Versicherungsnehmer müsse
ja anschließend eine höhere Prämie wegen des verlorenen gegangenen
Schadenfreiheitsrabatts zahlen.
Natürlich würden auch Anwälte mit der Abwicklung von Unfallansprüchen
Geld verdienen, räumte Gebhardt ein. Dennoch solle man vor einer
Entscheidung «zumindest ein beratendes Gespräch mit einem Anwalt
führen». Die Kosten dafür hielten sich im Rahmen und könnten zuvor
abgeklärt werden. Denn vielfach würden Unfallopfer «durch die
Versicherung nicht vollständig über ihre Ansprüche aufgeklärt» oder
«Gutachter stehen bei der Versicherungsgesellschaft in Lohn und Brot,
sind somit abhängig», plädierte der Anwalt für die Dienstleistung seiner
Branche.
Er kenne Fälle, sagte Gebhardt, in denen beispielsweise der Restwert
eines verunglückten Fahrzeuges «offensichtlich bewusst hoch gesetzt
wurde, um die Erstattung zu minimieren». Denn bei einem Unfallfahrzeug
müsse die Versicherung nur die Differenz zwischen dem Restwert und dem
Wiederbeschaffungswert erstatten. Deshalb sei auch ein unabhängiger
Gutachter «höchst sinnvoll». «Wird der Sachverständige von der
Versicherung geschickt, ist das zwar bequem, doch im Ergebnis höchst
fragwürdig», urteilte Gebhardt.
Selbst scheinbar freie Gutachter-Unternehmen seien unter Umständen
«mit einer Versicherung verbandelt», erläuterte der Anwalt. Zum Beispiel
beauftrage die R+V die Firma Carexpert. «Das aber ist eine gemeinsame
Tochter von R+V, Kravag sowie Victoria-Versicherung», weiß Gebhardt.
Insgesamt existierten zwischen Werkstätten, Versicherungen und
Sachverständigen «enge, von außen nicht ohne weiteres einsehbare
Verflechtungen».
ddp.vwd/nom/hpn |
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